BETRIEBS- UND UNTERKUNFTSVORSCHRIFTEN

Erholungszentrum BERNOV Zátiší

(weiter „EZ“)

  1. Der Kunde (im Folgenden als „Gast“ bezeichnet) ist verpflichtet, an der Rezeption einen gültigen Aufenthaltsgutschein und einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Der Gast gibt auch die Registrierungsnummer von seinen PKW an, das auf dem reservierten Parkplatz EZ geparkt wird.
  1. Bei der Ankunft zahlt der Gast (sofern er nicht im Voraus bezahlt hat) an der EZ-Rezeption den Preis des Aufenthalts oder die Vorauszahlung und andere Gebühren für die vereinbarten Leistungen. Anschließend erhält er eine Karte aus der vereinbarten Unterkunft und erhält Essensgutscheine entsprechend der Art der gekauften Verpflegung. Er erhält auch ein Parkticket. Das Auto kann dann auf dem reservierten Parkplatz EZ parken. Das Parkticket muss während des gesamten Aufenthalts an einer sichtbaren Position des Autos platziert werden.
  1. Die Unterkunft ist am Anreisetag von 14.00 bis 18.00 Uhr verfügbar, sofern im Voraus nichts anderes vereinbart wurde.
  1. Zu Beginn der Unterkunft übernimmt der Gast das Chalet oder Zimmer im Hauptgebäude ohne Mängel. Mängel, Beschädigungen oder fehlendes Inventar sind unverzüglich an der Rezeption des EZ zu melden. Später gemeldete Schäden oder fehlendes Inventar liegen in der Verantwortung des untergebrachten Gastes. Wenn  im  EZ-Unterkunftseinrichtung, im Chalet,  im Zimmer des EZ-Gebäudes oder in den öffentlichen Bereiche des EZ diese fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt werden, ist der Gast verpflichtet, den Schaden auf das Konto des EZ-Betreibers zu zahlen.
  1. Der Gast darf nicht mehr Personen als die Anzahl der Betten aufnehmen.
  1. Der Gast darf keine Ausrüstung, Einrichtungen oder Inventar der Chalets oder der Räume im Gebäude umstellen. Darüber hinaus darf er keine Änderungen oder Eingriffe in dem Stromnetz, Wasserversorgungssystem oder andere Installationen machen. Dies gilt auch für den Wechsel von Lampen, Lichten usw.
  1. In EZ dürfen keine eigenen Elektrogeräte verwendet werden. Dieses Verbot gilt nicht für Geräte zum Aufladen von Telefonen, Notebooks oder Tablets und Körperpflegegeräten (Rasierer, Haartrockner usw.).
  1. Am Ende des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, alle Dinge an seinen Platz zu stellen, um zu prüfen, ob alle el. Ausrüstung ausgeschaltet ist, Fenster in Chalets und Räumen schließen, dann die Küchenzeile reinigen, Geschirr spülen, den Kühlschrank reinigen, Müll in die dafür vorgesehenen Behälter bringen. Verlassen Sie, bitte, den Zimmer im Hauptgebäude oder das Chalet bis spätestens 10 Uhr (sofern im Voraus nichts anderes mit der Rezeption vereinbart wurde). Für die Nichtbeachtung der Zeit hat der Bettreiber Anspruch auf eine vertragliche Geldstrafe von 200,- CZK als Ausgleich für die Kosten für die Änderung des organisatorischen Reinigungsplans.
  2. Während des Aufenthalts ist jeder EZ-Gast verpflichtet:
  • Halten Sie Ordnung in Räumen, Chalets, und anderen genutzten Bereichen (z. B. Restaurant, Gemeinschaftsraum, Toilette usw.).
  • Halten Sie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Nach Absprache mit dem EZ-Management (z. B. kulturelle Veranstaltungen, Musikproduktion usw.) ist eine Verschiebung der Nachtruhe möglich.
  • Sparen Sie Wasser und Strom und entsorgen Sie den Müll in dafür vorgesehenen Behältern.
  • Nach dem Verlassen des Zimmers oder des Chalets ist der Kunde verpflichtet, entstandene Schäden zu melden und zu bezahlen und die Karte an der Rezeption übergengen.
  • Nehmen Sie keine Lebensmittel und Inventar aus dem Restaurant.
  • Übergeben Sie bei der Ankunft im EZ-Restaurant den gekauften und unbeschädigten Essensgutschein für den betreffenden Tag dem angegebenen Personal.
  • Beachten Sie ein striktes Rauchverbot in Chalets, Gebäuderäumen und EZ-Innenbereichen. Rauchen ist nur in reservierten Bereichen und Außenbereichen des EZ verlaubt. Der Raucher ist verpflichtet, Stummel nur in den Aschenbechern aufzubewahren.
  • Beachten Sie das strikte Verbot Feuer anmachen. Feuer können Sie nur in ausgewiesenen Bereichen anmachen in Anwesenheit eines Erwachsenen, und nach dem Ende des Feuers müssen Sie die Reste ordnungsgemäß abgelöschen.
  • Befolgen Sie die Anweisungen des EZ-Betreibers zu den Attraktionen (z. B. Spielplatz, Trampolin usw.).
  • Parken Sie Ihre eigenen Autos nur auf einem reservierten EZ-Parkplatz. Das Fahren vor dem Gebäude ist nur zum Entladen und Beladen von Gepäck beim Ein- und Auschecken möglich.
  • Im Zentrum können Gäste nur tagsüber Besucher empfangen. Es ist nicht erlaubt, die Nacht zu verbringen, ohne ihren Aufenthalt zu bezahlen. Der Gast ist verpflichtet, die EZ-Rezeption über den Besuch zu informieren. Es ist verboten, die Zimmer und Chalet zu besuchen oder sich frei in der Unterkunft zu bewegen.
  • Falls Sie den Gast in dem Chalet oder im Zimmer nicht untergebrachte Personen besuchen, informieren Sie immer die EZ-Rezeption über diesen Besuch.
  • Die Öffnungszeiten des Restaurants sind an auffälligen Stellen in der Nähe angegeben.
  1. Es ist verboten, eigene Fässer mit Getränken in das EZ zu importieren. Fassbier/Limonade mit Schenkausrüstung können Sie bestellen.
  1. Der Zugang zu den Wirtschafts- und Betriebsbereichen der EZ (z. B. Küche, Wäscherei usw.) ist verboten.
  1. Die Eltern oder Erwachsene sind für das Verhalten und die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich und tragen die volle Verantwortung für alle durch das Kind verursachten Schäden.
  1. EZ-Inventar (z. B. Racket, Bälle, Kugeln, usw.) kann an der EZ-Rezeption ausgelieht werden.
  1. Es ist verboten in der Umgebung des EZ die Hunde und andere Tiere frei herumzulaufen lassen.
  1. Der Gast ist verpflichtet, seine Sachen so zu sichern, dass die nicht gestohlen oder beschädigt werden, einschließlich Sachen, die sich in geparkten Fahrzeugen befinden.
  1. Bitte beachten Sie, dass in jedem Chalet oder Raum des Hauptgebäudes Abfallbehälter aufgestellt sind, um Hygieneartikel (Damenbinden, Tampons, Plastikstäbchen usw.) wegzuwerfen.
  1. Es ist verboten, Müll außerhalb ausgewiesener Bereiche wegzuwerfen, den Bereich selbst und seine Umgebung verschmutzen, Grünflächen oder Ausrüstungen des Bereichs EZ zu zerstören.
  1. Es ist verboten, Soundsysteme oder andere Geräte im EZ-Bereich für private Zwecke zu verwenden, die andere Gäste und Bewohner benachbarter Immobilien übermäßig stören könnten (das Verbot gilt auch für übermäßig laute Reden von Gästen).
  1. Der Gebrauch von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist im EZ-Bereich strengstens verboten.
  1. Ein Gast, der vorsätzlich oder grob fahrlässig das Eigentum von EZ oder anderen Kunden beschädigt oder sich unangemessen und unter Verstoß gegen die Betriebs- und Unterbringungsregeln verhält, ist das EZ berechtigt, seinen Aufenthalt vor dem vereinbarten Abreisetag zu kündigen, ohne eine Rückerstattung für nicht genutzte Dienstleistungen.

 

 

 

 

Wichtige Telefonnummern:

INTEGRIERTES RETTUNGSSYSTEM 112

FEUERWEHR 150

POLIZEI 158

RETTUNGSDIENST 155

Vielen Dank, dass Sie unsere Betriebs- und Unterkunftsregeln im Erholungszentrum BERNOV Zátiší beachtet haben. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.